BTI DEB/2949/07-1
Description of goods
Rückstand der Hopfenextraktion. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Abfälle (Treber; Nebenveredelungserzeugnisse) aus der Herstellung von Auszügen/Extrakten aus Hopfen (Blütenzapfen). Die Ware fällt nach der Abscheidung des Harzextraktes am Ende des Extraktionsprozesses an. Sie ist gemahlen und zu leicht zerfallenden Pellets verdichtet und wird als Beigabe zu Tierfuttererzeugnissen verwendet. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: grünliches, überwiegend feines sowie zu einem geringen Teil aus Bruchstücken von leicht zerfallenden Pellets bestehendes Pulver mit intensiv säuerlichem Geruch. Vollständig ausgelaugte Rückstände der Hopfenextraktion werden im Zolltarif unmittelbar als "Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien" von der Position 2303 erfasst (Ausschluss der Position 2308).