BTI DEBTI49233/23-1
Description of goods
Es handelt sich um sog. Wandkonsolen in verschiedenen Abmessungen, bestehend aus einer auskragenden und einer wandseitigen Komponente. Die auskragende Komponente besteht aus - einer länglichen und mit einer Vielzahl an spezifischen Lochungen, Zahnungen. Aussparungen, und Einkerbungen versehenen senkrecht stehenden und waagerecht ausgerichteten eher rechteckigen Platte (1) (sog. Schwert), - an deren Oberseite waagerecht ein etwa V-förmiges Erzeugnis (2) und - an deren Unterseite waagerecht eine längliche und mit Lochungen versehene Platte (3) befestigt ist. Diese auskragende Komponente der Wandkonsole ist befestigt an einer wandseitigen Komponente aus - einem eher U-förmigen Bauteil (4) mit spezifischen Lochungen und Aussparungen, welches - an einer Grundplatte (5) ebenfalls mit spezifischen Aussparungen befestigt und - mit einer sog. Drehscheibe (6) zur vertikalen und horizontalen Positionierung und zum Seitenausgleich versehen ist. Die Bestandteile (1), (4) und (5) bestehen aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt und die Bestandteile (2), (3) und (6) bestehen aus Stahl. Die Wandkonsolen dienen (auch unter Verwendung von optionalen Aufsätzen, diese nicht Gegenstand der vZTA) im Rahmen von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (sog. VHF-Systeme) der Anbringung von Unterkonstruktionsprofilen (als Gleitpunkt oder unter Verwendung von optionalen Aufsätzen auch als Festpunkt) am eigentlichen Baukörper, an welche dann die Fassadenelemente montiert werden. - Angaben laut Antragstellerin - Aufgrund ihrer spezifischen Form und ihrer definierten Materialeigenschaften stellen sich die Wandkonsolen als erkennbare Teile für VHF-Systeme dar. Sie sind dazu bestimmt mit Unterkonstruktionsprofilen und Fassadenelementen eine vorgehängte und hinterlüftete Fassade zu bilden. Innerhalb dieser Fassade übernehmen sie die o. g. Funktion. Außerdem sind die Bestandteile einer Wandkonsole über Steck-, Kant- und Pressverbindungen, vergleichbar dem Schweißen oder dem Zusammenfügen über Verbindungselemente, dauerhaft miteinander verbunden. Gewichtsmäßig überwiegt das Aluminium gegenüber dem verwendeten Stahl. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7610 1000 00 0 bis 7610 9090 10 0 genannte) Konstruktionsteile aus Aluminium; Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind" zur Codenummer 7610 9090 91 0 des Zolltarifs.
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