DE21683/10-1Expirado
0511.99.85.00
DE-10 dic 2010→10 mar 2011
Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um getrocknete, ca. 14 cm lange Hähnchenfleischstreifen, ohne weitere Zusätze, die zur Verwendung als Hundefutter bestimmt sind.
Die Ware ist in einem bedruckten Kunststoffbeutel (Inhalt 227 g) für den Einzelverkauf aufgemacht.
Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der veterinärrechtlichen Beurteilung um eine für die menschliche Ernährung ungeeignete Ware handelt.
Zolltariflich handelt es sich um Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0511 1000 bis 0511 9939 genannt, hier ungenießbares, getrocknetes Hühnerfleisch.