DEBTI45839/19-1Expirado
0813.50.39.70
DE-22 may 2020→21 may 2023
Nussmischung
Das Erzeugnis ist zusammen mit einem Nussknacker aus Metall und einem Flechtstoffkorb aus Seegras
Bestandteil eines Kombinationsartikels, für den eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung
für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) nach dem Charakter bestimmenden Bestandteil nicht in Betracht kommt.
Die einzelnen Waren sind getrennt zu tarifieren. Die vorliegende vZTA bezieht sich ausschließlich auf die
Nussmischung.
Mischung aus Walnüssen in der Schale, Mandeln in der Schale, Haselnüsse in der Schale und Paranüsse in der Schale. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor (siehe Feld 8)
Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Nüsse einer über Kapitel 8 hinausgehenden Behandlung
unterzogen wurden.
Die Mischung ist unter Anwendung der AV 3 b) in die Unterposition 0813 5039 70 (TARIC) einzureihen, da der
Anteil der Haselnüsse gegenüber dem der Paranüsse gewichtsmäßig deutlich überwiegt.
Gehalt an tropischen Nüssen (Paranüsse): weniger als 50 GHT
Mischung ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802, nicht tropisch, Haselnüsse
enthaltend.