DEBTI27673/17-1Expirado
0901.11.00.00
DE-8 ene 2018→7 ene 2021
Angaben des Antragstellers:
Zusammensetzung: Grünes Kaffeepulver, gewonnen aus der grünen Kaffeebohne (Botanical Source: Coffea Arabica L.), ungeröstet, enthält 1 % Coffein, gemahlen, getrocknet, nicht entkoffeiniert.
Verwendung: Nahrungsergänzungsmittel, Energieriegel, Lebensmittel.
Verpackungseinheit: 5 kg/Box.
Feststellungen anhand einer Warenprobe:
Warenbeschaffenheit: feines, hellbeigefarbenes, zur Klumpenbildung neigendes Pulver;
Geruch: pflanzlich-grün, an frische Erbsen erinnernd; Geschmack: bitter, pflanzlich-grün.
Befund:
Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegt ungerösteter, nicht entkoffeinierter, gemahlener Kaffee vor.
Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, nicht geröstet: nicht entkoffeiniert.