DEBTI36828/21-1Expirado
3923.29.10.00
DE-1 nov 2021→31 oct 2024
Bei dem durch Angaben der Antragstellerin und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es
sich um eine sog. „PVC Hülle, Art. Nrn. 790638, 790639 und 790640“, aus miteinander verschweißten,
transparenten Folien aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das Erzeugnis
ist mit einem Druckverschluss und am oberen Rand mit einer Eurolochung versehen. Es weist im flachlie-
genden Zustand eine Größe von ca. 75 mm x 188 mm x 1 mm (Größe S), ca. 125 mm x 188 mm x 1 mm
(Größe M) und ca. 165 mm x 255 mm x 1 mm (Größe L) auf, dient zu Transport- und Verpackungs-
zwecken von kleineren Waren und ist nicht für eine längere Verwendung vorgesehen.
Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel
(einschließlich Tüten) aus Polyvinylchlorid" einzureihen.