DEBTI12477/19-1Expirado
4818.50.00.00
DE-12 abr 2019→11 abr 2022
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in eine Kunststofffolie eingewickelt sowie in einem Beutel aus Papier und Kunststofffolie für den Einzelverkauf aufgemacht sind:
1. Ein blauer, aus mehreren Teilen zusammengenähter Rückenschlussmantel aus einem Vlies nach den Angaben der Antragstellerin aus gewichtsmäßig vorherrschenden Zellstofffasern und synthetischen Chemiefasern (Polyester), die durch hohen Wasserdruck miteinander verfestigt worden sind (sog. Spunlace-Technologie). Am Halsausschnitt ist der Mantel mit einem Klettverschluss, an den Ärmeln mit elastischen weißen Bündchen und im Taillenbereich mit vier Bändern zum Schließen des Mantels ausgestattet, von denen zwei durch zwei Löcher eines rechteckigen (mit abgerundeten Ecken), zweifach gelochten, einseitig bedruckten Papierzuschnitts gezogen sind. Innen ist der Mantel mit der Angabe der Größe bedruckt.
2. Ein rechteckiges, weißes, sog. Einmalhandtuch (Format etwa 29,5 x 35,0 cm) bestehend aus einem mit einem fadengeleges verstärktes Papier.
Die Waren dienen gemeinsam der Gewährleistung von Sterilität bei operativen Eingriffen im medizinischen Bereich.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Kleidung aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da ihr wesentlicher Charakter durch die unter 1. beschriebene, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware bestimmt wird, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang durch die Zellstofffasern bestimmt wird.