DEBTI3561/26-1Activo
6702.10.00.00
DE-27 abr 2026→26 abr 2029
Ware aus künstlichem Blattwerk, sog. Kirschblütenbaum, Foto siehe Anlage,
- aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware,
- nach den Antragsangaben bestehend aus einer Ware aus künstlichem Blattwerk und
einem elektrischen Beleuchtungskörper:
- - Nachahmung eines blühenden Kirschbaums (Ware aus künstlichem Blattwerk):
- - - mit biegsamen, zu Ästen verbundenen Zweigen aus Drähten aus unedlem Metall;
mit schwarzem Kunststoffklebeband umwickelt,
- - - mit auf die Zweige aufgesteckten, transparenten Blüten aus Kunststoff,
- - - mit einem starren, zweiteiligen Stamm aus unedlem Metall; mit schwarzem Klebeband
aus Kunststoff umwickelt,
- - - durch Aufstecken der Blüten auf die Zweige in Blumenbindetechnik hergestellt,
- - - mit einem Standfuß aus unedlem Metall ausgestattet,
- - - mit einer Höhe von ca. 180 cm bzw. 220 cm,
- - Lichterkette (elektrischer Beleuchtungskörper):
- - - aus 220 Leuchtdioden (LED), die sich an den Enden der Zweige befinden und
jeweils das Zentrum der Blüten (den Stempel) bilden; verbunden durch ein durch die Zweige
und den Stamm geführtes, elektrisches Kabel mit Anschluss an einen Transformator,
- - - in unterschiedlichen LED-Brennfarben (warmweiß/blau),
- - - mit beiliegender Fernbedienung,
- die Ware stellt sich insgesamt nicht als elektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405 dar,
da sie nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern durch die Beleuchtung lediglich
die Zierwirkung der Ware erhöht wird,
- die Ware aus künstlichem Blattwerk bestimmt insbesondere im Hinblick auf das äußere
Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware,
- innerhalb der Position 6702 bestimmen die Blüten aus Kunststoff und die Kunststofffolie
aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der Ware
aus künstlichem Blattwerk.
"Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"