DEBTI27485/21-1Expirado
7616.99.90.91
DE-11 nov 2021→11 nov 2021
Sog. Transporterleichterung für Koffer:
Es handelt sich bei der sogenannten Transporterleichterung für Koffer um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus Aluminium, Kunststoff und Stahl.
Bei den Bestandteilen handelt es sich um
- Vierkantprofile bestehend aus einer Aluminiumlegierung,
- Rollen, Kriffstück und Verbinder aus Kunststoff,
- Achsen, Kugellager und Stangen aus nicht legiertem Stahl.
Die unedlen Metalle überwiegen gewichtsmäßig insgesamt gegenüber der Kunststoffbestandteilen.
Hinsichtlich der unedlen Metalle überwiegt Aluminium gewichtsmäßig gegenüber den Bestandteilen aus Stahl.
Der Charakter des Gesamterzeugnisses wird durch das Gestänge aus unedlem Metall - aus Aluminium - bestimmt.
Keine Ware der Position 4202, insbesondere kein Teil oder Zubehör eines Koffers, da diese Position keine Teile oder Zubehör umfasst.
Keine Ware der Position 8716 - kein selbstfahrendes Fahrzeug -, da mit dem Erzeugnis allein kein Transport von Personen oder Waren erfolgen kann.
Die sogenannte Transporterleichterung ist zur Befestigung an speziell konzipierten Koffern bestimmt, indem sie an der Kofferwand verschraubt wird. Sie ist mittels Tastendruck abnehmbar und verfügt über einen ausziehbaren Teleskopgriff.
Gewicht: ca. 1,15 Kilogramm
Maße etwa: L/B/H etwa: 44/28,5/5,5 cm
Rollen: "gummiert".
- Abbildung siehe Anlage -
Derartige Erzeugnisse sind als "andere Waren aus Aluminium" (andere als in den TARIC-Codes 7616 9100 00 bis 7616 9990 77 genannte) in den TARIC-Code 7616 9990 91 des Zolltarifs einzureihen.