DEBTI34291/20-1Expirado
8708.99.10.90
DE-15 oct 2020→14 oct 2023
Abschirmblech, sog. flache "sandwich" Platine; laut Antrag:
- in Form eines fahrzeugspezifisch für die Einbausituation gestalteten, dreilagigen, am Rand
umlaufend gebördelten Flacherzeugnisses:
- - mit einer Außenlage aus ca. 0,4 mm dicken, feueraluminierten Stahlblech,
- - innen teilweise mit einer ca. 1,0 mm dicken Isoliermatte und
- - einer Innenlage aus ca. 0,25 mm dicken Stahlblech,
- unfertig (wird noch umgeformt/ gewölbt), weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die
wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware auf,
- wird im fertigen Zustand, mittels einer Haltevorrichtung (nicht Gegenstand dieses vZTA-Antrages)
unterhalb des Ottopartikelfilters und des Abgasturboladers in Personenkraftwagen verbaut,
- dient der thermischen Abschirmung der angrenzenden Fahrzeugelemente,
- (laut Antrag) für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt,
- kein Karosserieteil bzw. -zubehör der Unterposition 8708 29, da nicht unmittelbar an der
Fahrzeugkarosserie befestigt,
- weder ein Teil des Abgasturboladers, noch ein Teil des Partikelfilters, da das Abschirmblech
nicht beim Zerlegen dieser Maschinen anfällt; somit keine Ware des Abschnitts XVI,
- aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Eigenschaften) erkennbar hauptsächlich
für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, somit keine Ware des Abschnitts XV.
"Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschirmblech), anderes als in den
Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genannte, für die industrielle Montage von Kraftfahr-
zeugen der Position 8703“
"Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die
Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter
dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."