DEBTI17405/23-1Expirado
8709.11.90.00
DE-21 jul 2023→20 jul 2026
Elektrokraftkarren, sog. Elektroschlepper, Foto siehe Anlage,
- in Form eines selbstfahrenden, von einer zu Fuß gehenden Bedienperson gelenkten, ohne
Ladeplattform und Hebevorrichtung versehenen Zugkraftkarrens mit:
- - zwei luftbereiften Antriebsrädern mit einem Durchmesser von ca. 320 mm und einer
Breite von ca. 100 mm,
- - einer hinteren Lenkrolle mit einem Durchmesser von ca. 320 mm und einer Breite von ca. 100 mm,
- - einer Gesamtlänge von ca. 1210 mm, einer Breite von ca. 710 mm und einer maximalen
Deichselhöhe von 960 mm,
- - einem Gewicht von ca. 115 kg,
- - einer Tragfähigkeit von 2500 kg,
- - einem von zwei Batterien (2 x 12 V / 55 Ah) gespeisten elektrischen Antriebsmotor mit einer
Leistung von 800 Watt,
- - einer Höchstgeschwindigkeit im beladenen Zustand von maximal 6 km/h,
- - einer Anhängervorrichtung in Form von zwei unterschiedlich hohen Kugelkopf-Aufnahmen,
- - einer am Deichselkopf mit Fahrschalter und anderen Bedienelementen versehenen Lenkstange,
- - einem Wendekreis, der weniger als die Länge des Fahrzeugs beträgt,
- weder zur Personenbeförderung geeignet noch zur Güterbeförderung auf öffentlichen Straßen
verwendbar,
- dient als Flurförderfahrzeug zum Ziehen oder Schieben von rollenden Lasten wie Anhänger
und Wohnwagen bis zu einem Gewicht von maximal 2500 kg in z.B. Lagerhäusern; stellt
sich somit als Zugkraftkarren von der auf Bahnhöfen verwendeten Art dar.
"Zugkraftkarren (Elektrokraftkarren), von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, ihrer Beschaffenheit
nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"