DEBTI22349/18-3Expirado
8714.99.90.30
DE-26 jul 2018→25 jul 2021
Zusammenstellung, sog. Rahmenset, bestehend aus Rahmen, Vorderradgabel, Sattelstütze, Vorbau und Steuersatz, Foto siehe Anlage,
- getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine
Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Be-
standteile zusammengesetzte Ware handelt,
- Sattelstange (Sattelstütze), laut Antrag:
-- in Form eines spezifisch gestalteten, aerodynamisch geformten, länglichen Erzeugnisses aus Kohlenstoff-
fasern und Kunstharz,
-- am oberen Ende zur Aufnahme einer Klemmschraubvorrichtung (sog. Sattelklemmung nicht Gegenstand
dieser vZTA-Entscheidung) zur stufenlosen Verstellung des Neigungswinkels und des horizontalen
Verschiebens des Sattels, besonders gestaltet,
-- wird als Verbindungselement zwischen Sattel und Fahrradrahmen in das Sitzrohr des Rahmens gesteckt
und fixiert,
-- dient zur Sattelbefestigung und zur exakten Einstellung der optimalen Sitzposition,
-- mit EUS - Bewilligung (Codierung/Schlüssel: N990) in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung
(Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von
Fahrrädern,
-- aufgrund objektiver Beschaffenheitsmerkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur
Verwendung in Fahrrädern bestimmt.
"Teil für Fahrräder (Sattelstange), zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern"
"Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die
oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder-
lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".