Ware aus Glasfasern
- in Form eines feinen Gewebes aus Glasfaserrovings in Leinwandbindung
(Abbildung siehe Anlage)
Einreihungsbegründung
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Erläuterungen zum HS zu Pos. 7019, und D);
Erläuterungen zur KN zu Pos.7019 („Roving“);
Untersuchungsbefund der TUA, GZ 2897/2014 vom 28.10.2014.