Platin in Form eines feinen, schweren Pulvers in Silber-Palladiumlegierung mit einem Palladiumgehalt von mehr als 2 GHT.
Einreihungsbegründung
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 4 A und B zu Kapitel 71;
Anmerkung 5a zu Kapitel 71;
Unterpositions-Anmerkung 1 und 3 zu Kapitel 71,
Erläuterungen zum HS zu Position 7110, Teil B;
Untersuchungsbefund der TUA, GZ. 4105/2015 vom 24.3.2016.