Chemisch nicht einheitliches Carbid in Form eines braungrauen, feinen Pulvers, bestehend aus Kohlenstoff und mehr als einem Metallelement (Tantal- und Niobcarbid - lt. Angaben des Antragstellers).
Chemisch nicht einheitliches Carbid in Form eines braungrauen, feinen Pulvers, bestehend aus Kohlenstoff und mehr als einem Metallelement (Tantal- und Niobcarbid - lt. Angaben des Antragstellers).
Chemisch nicht einheitliches Carbid in Form eines braungrauen, feinen Pulvers, bestehend aus Kohlenstoff und mehr als einem Metallelement (Tantal- und Niobcarbid - lt. Angaben des Antragstellers).
Einreihungsbegründung
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 1 zu Kapitel 28;
Anmerkung 2 z Kapitel 28;
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 28, Allgemeines, sowie Teil B und Teil C;
Erläuterungen zum HS zu Position 2849, lit. B;
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 53/2016 vom 24.3.2016.