Anderes Fleisch von Hausschweinen, gekühlt, ohne Knochen, in Form einer rohen, blutigen Fleischmasse, bestehend aus unterschiedlich großen Haut- und Fleischfetzen (Parierabfall).
Anderes Fleisch von Hausschweinen, gekühlt, ohne Knochen, in Form einer rohen, blutigen Fleischmasse, bestehend aus unterschiedlich großen Haut- und Fleischfetzen (Parierabfall).
Anderes Fleisch von Hausschweinen, gekühlt, ohne Knochen, in Form einer rohen, blutigen Fleischmasse, bestehend aus unterschiedlich großen Haut- und Fleischfetzen (Parierabfall).
Einreihungsbegründung
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 1, lit. a zu Kapitel 02 (trifft nicht zu);
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 02, Allgemeines;
Erläuterungen zum HS zu Position 0203;
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 567/2026 vom 31.03.2026.