Harzester in Form von gold-gelblichen Brocken; das Erzeugnis dient – laut Angaben des Unternehmens – zur Erhöhung der Klebrigkeit.
Einreihungsbegründung
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 1 zu Kapitel 38 (trifft nicht zu);
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 38, Allgemeines;
Erläuterungen zum HS zu Position 3806, Buchstabe C;
Erläuterungen zur KN zu Unterposition 3806 3000;
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 1505/2026 vom 19.06.2026.