BTI DE10460/17-1
Description of goods
Nach den Angaben des Antragstellers sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um rohe, nicht weiter bearbeitete Menschenhaare in Form von Zöpfen, wie sie beim Abschneiden anfallen. Die Zöpfe sind durch Gummibänder gebündelt und sollen zur Herstellung von Haarverlängerungen (sog. Extensions) verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Menschenhaare, roh".