BTI DE14735/11-1
Description of goods
Bei der als "Bogenpapier 300gr/qm" bezeichneten Ware handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin sowie nach dem Untersuchungsergebnis um ein ungestrichenes Kartonpapier aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem Anteil an Sulfatzellstoff von mehr als 80 GHT, beidseitig durch Prägen gemustert. Das Papier wird in rechteckigen Bogen (Format 787 x 1092 mm) eingeführt. Derartige Waren gehören als "anderes Kraftpapier, durch Prägen gemustert, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, keine Ware von der in der Position 4803 beschriebenen Art" zur Codenummer 4808 3000 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).