Ganze, getrocknete Gewürznelken, verpackt in einem bedruckten Kunststoffbeutel mit einem Gewicht von 30 g.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Gewürznelken, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
Ganze, getrocknete Gewürznelken, verpackt in einem bedruckten Kunststoffbeutel mit einem Gewicht von 30 g.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Gewürznelken, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
Ganze, getrocknete Gewürznelken, verpackt in einem bedruckten Kunststoffbeutel mit einem Gewicht von 30 g.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Gewürznelken, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
Einreihungsbegründung
Rechtsvorschriften: AV 1 / AV 5 b) / AV 6
Erläuterungen: ErlKN Kap 09 (HS) RZ 01.0 / ErlKN Kap 09 (HS) RZ 03.1 / ErlKN Kap 09 (HS) RZ 04.0 / ErlKN Pos 0907 (HS) RZ 01.0 / ErlKN Pos 0907 (HS) RZ 03.0