BTI DE3827/12-1
Description of goods
Bei den als "Finnische Banknoten" bezeichneten Waren handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen sowie den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um Finnische Mark Banknoten verschiedener Nennwerte (z. B. "100 Fmk" oder "20 Fmk"), die in den Jahren 1918, 1922, 1963 und 1976 von der Finnischen Zentralbank als gesetzliche Zahlungsmittel herausgegeben wurden. Seit der Einführung des Euro (EUR) als Währung in Finnland am 01.01.2002 handelt es sich bei den Waren nicht mehr um gesetzliche Zahlungsmittel. Derartige Waren gehören als "Banknoten" zur Codenummer 4907 0030 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).