BTI DE4244/15-1
Description of goods
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Siehe Warenmuster. Verwendung: Brotaufstrich. Handelsübliche Maßeinheit: Siehe Warenmuster. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: Bunt bedruckter Kunststoffbecher mit Aromaschutzfolie aus metallfarbener Folie und bunt bedrucktem Kunststoffdeckel. Kennzeichnung (Auszug): "ÜLKER Cokokrem Cream with Cocoa and Hazelnuts Ingredients: Sugar, vegetable oil (canola, palm), cocoa powder 6%, whey powder (milk products), hazelnuts 4%, milk powder 4%, emulsifier (soy lecithin, flavourings. Net:500g" Abbildung: Glas gefüllt mit Milch, Haselnüsse und Scheibe Brot mit Schokoladenaufstrich. Warenbeschreibung: Homogene, feincremige, braune, kakaohaltige, streichfähige Creme; Geruch: nach Kakao und Nüssen; Geschmack: süß intensiv nach Kakao, nach Haselnusscreme; nach Art eines kakaohaltigen Brotaufstrichs. Analytische Daten: Milchfett (1): 0 bis weniger als 1,5 GHT Milchprotein (N x 6,38) (1): 2,5 bis weniger als 6 GHT "Stärke/Glucose" (1): 0 bis weniger als 5 GHT "Saccharose/Invertzucker/Isoglucose" (1): 50 bis weniger als 70 GHT (1) Methoden (wenn nicht anders angegeben) und Berechnungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 900/2008 vom 16.09.2008, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 118/2010 vom 09.02.2010. Hinweise: Das Erzeugnis enthält laut Kennzeichnung der Verpackung 4 % Haselnüsse. Diese Angabe wurde bei der Berechnung des Gehalts an Milchprotein berücksichtigt. Befund: Nach dem Ergebnis der Untersuchung und den Angaben des Antragstellers liegt ein kakaohaltiger Brotaufstrich vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere als Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder als andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg oder als andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: kakaohaltige Brotaufstriche: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger.