Eine Einreihung in Position 3403 als "zubereitetes Schmiermittel" wird ausgeschlossen, da Mischungen von Erzeugnissen des Kapitels 27 untereinander nicht als Zubereitung gelten.
Eine Einreihung in die Positon 3404 scheidet aus, da keine Mischung verschiedener Wachse (Anm. 5b zu Kap. 34) bzw. kein Erzeugnis auf der Grundlage von Wachsen oder Paraffin vorliegt, das außerdem andere Stoffe enthält (Anm. 5c) zu Kap. 34).