BTI DE8811/17-1
Description of goods
Atemschutz-Halbmaske, sog. 3M-Atemschutzmaske, als Doppelfiltermaske, in Form einer unvollständigen Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem den Mund und die Nase bedeckenden, annähernd dreieckigen Maskenkörper aus Kunststoff (Silikon), mit eingearbeitetem Ausatemventil, welches die Atemluft aus der Maske heraus leitet, mit seitlichen Bajonett-Klick-Anschlüssen für zwei auswechselbare sog. A2-P3-Atemschutz-Filterelemente (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) sowie mit einer Maskenbänderung zur Befestigung der Maske am Kopf. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Atemschutzmaske dient zum Schutz vor Gasen und Dämpfen und wird in unterschiedlichen Bereichen wie z. B. Industrie, Farbenherstellung, Nahrungsmittel- und Pharmaindustrie, Landwirtschaft oder Maler- und Lackiererhandwerk verwendet. Die Ware wird als "Gasmaske, keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9020 0000 10 bis 9020 0000 20 erfasst" eingereiht.