BTI DEBTI10373/26-1
Description of goods
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Sichtschutz in Form einer rechteckigen Flechtware aus ca. 2,0 cm breiten, flach zusammengedrückten Kunststoffröhrchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (Garne aus Spinnstoffen) in Mattenform miteinander verbunden sind. Die ca. 300 cm lange, in unterschiedlichen Höhen (ca. 90 bis 180 cm) bzw. Farben gefertigte Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Der Sichtschutz ist sowohl einzeln als auch als 2er Set in einer Folie mit einem bedruckten Papiereinleger aufgemacht. Derartige Matten werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), nicht aus pflanzlichen Stoffen, keine Geflechte oder ähnliche Waren, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.