BTI DEBTI1357/26-2
Description of goods
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine wieder- beschreibbare Tafel zum Schreiben oder Malen, in den rechteckigen Abmessungen (L x B) von ca. 30 x 20 cm mit abgerundeten Ecken und mit einer Dicke von ca. 3 mm. Die Tafel besteht augenscheinlich aus einer Faserplatte aus Holz, die beidseitig mit einer schwarzen Beschichtung bzw. einem Lack versehen ist. Sie kann dadurch mit Kreide oder einem Kreidestift beschrieben oder bemalt werden. Am oberen Rand ist die Tafel mit einem Aufhängeband ausgestattet. Zolltarifrechtlich liegt eine "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt" vor. Die Tafel ist gemeinsam mit "Spielzeug in Zusammenstellung" (siehe DEBTI-1357/26-1) und zwei Ölkreidestiften (siehe DEBTI-1357/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die im Set enthaltenen Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs dienen. Die Waren sind daher getrennt einzureihen.