BTI DEBTI14289/26-1
Description of goods
Sprunggelenkbandage, Foto siehe Anlage, - mit einer Produktinformation in einer Pappschachtel verpackt, - in Form einer Manschette; den Knöchel und einen Teil des Fußes umhüllend; flachliegend mit einer Höhe von ca. 28 cm und einer Breite von bis zu ca. 13 cm, - bestehend aus zwei max. ca. 24 cm x 8 cm großen Schalen aus Kunststoff; auf den Innenseiten jeweils mit einem aufgekletteten, max. ca. 27 cm x 11,5 cm großen Polster mit einer Außen- und Innenseite aus jeweils einem zweilagigen Textillaminat mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus mit Zellkunststoff laminierten, gerauten Gewirken der Position 5903 und einer Innenlage aus einer Kunststofffolie; mit einer gelartigen Substanz gefüllt, - mit zwei auf beiden Kunststoffschalen aufgekletteten, teilweise doppelt gearbeiteten Gurten aus Schlingen- bzw. Samtgeweben, - im Bereich der Ferse mit einem längenverstellbaren "Band" mit ausgearbeitetem Steg aus ein- farbigen Schlingengeweben, das auf die Außenseiten der Kunststoffschalen aufgeklettet wird, - alle Gewirke und Gewebe bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag der Stabilisierung des Sprunggelenks, u. a. bei Bandverletzungen und chroni- scher Instabilität des oberen Sprunggelenks, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind die Spinnstoffe und der Kunststoff gleichbe- deutend, somit bestimmt keiner der beiden Stoffe den wesentlichen Charakter der Ware; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 / 6307) in der Nomen- klatur zuletzt genannten Position zuzuweisen; innerhalb der Position 6307 verleihen die Gewirke der Ware insbesondere im Hinblick auf den Umfang gegenüber den Geweben ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6307 9098. "Andere konfektionierte Ware (Sprunggelenkbandage) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"