BTI DEBTI15010/25-1
Description of goods
Auflage für Wickelauflagenbezug, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig, mit teilweise abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen von laut Antrag 63 cm x 52 cm, - zweilagig gearbeitet: -- mit einer Außenlage aus ca. 2,3 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle -- mit einer Innenlage aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) laminierten Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasen), - an den Rändern zusammengenäht, an drei Seiten mit einer Randeinfassung aus einfarbigen Geweben versehen, - in den Ecken mit Druckknöpfen zur Befestigung an einem dafür vorgesehenen Wickelauflagen- bezug (nicht Gegenstand der vZTA) ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - nicht gepolstert (somit keine Ware der Position 9404), - wird als Bezug auf eine sog. Wickelauflage gelegt und stellt sich nach der Materialbeschaffenheit, den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenaus- stattung dar, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter, daher keine Ware der Unterposition (HS) 6304 91. "Ware zur Innenausstattung (Auflage für Wickelauflagenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"