BTI DEBTI16701/26-1
Description of goods
Bei der als „Sonnenliege“ bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Möbel und einem Kissen. Das Möbel besteht aus einem Metallgestell mit Polyrattanbespannung und einer Polsterung; 193 x 90 x 43 cm (L x B x H). Das Erzeugnis verfügt neben zwei hinteren Rädern über beidseitige Armlehnen sowie eine verstellbare Rückenlehne, an der ein abnehmbares Kopfkissen angebracht ist. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Möbel den Charakter der aus zwei Bestandteilen zusammengesetzten Ware. Das auf dem Boden stehende Erzeugnis dient als Sitzmöbel im Außenbereich. Die Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, gepolstert" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)