BTI DEBTI18608/26-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als Hojicha-Tee bezeichneten Ware um ein Pulver aus getrockneten, gerösteten, nicht fermentierten und nicht aromatisierten, zerkleinerten Zweigen und Blättern (Blattfragmenten) vom Strauch der Gattung Thea bzw. Camellia. Das Grün-Tee-Pulver ist in Verpackungseinheiten mit einem Inhalt von 25 g (6 x 25g) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 3 kg".