BTI DEBTI19300/25-1
Description of goods
Elektrokraftkarren, sog. Elektroschlepper, Foto siehe Anlage, - in Form eines selbstfahrenden, von einer zu Fuß gehenden Bedienperson gelenkten, ohne Ladeplattform und Hebevorrichtung versehenen dreirädrigen Zugkraftkarrens mit: - - zwei luftbereiften Antriebsrädern mit einem Durchmesser von ca. 400 mm und einer Breite von ca. 130 mm, - - einem Lenkrad mit einem Durchmesser von ca. 260 mm und einer Breite von ca. 85 mm, - - einer Gesamtlänge von ca. 1550 mm, einer Breite von ca. 840 mm und einer maximalen Deichselhöhe von 970 mm, - - einem Gewicht von ca. 262 kg, - - einem von zwei Batterien (2x 36 V / 55 Ah) gespeisten elektrischen Antriebsmotor mit einer Leistung von 1500 Watt, - - einer Höchstgeschwindigkeit im beladenen Zustand von maximal 5 km/h, - - mit zwei Anhängevorrichtungen (Kombination aus Kugelkopf- und Bolzenkupplung), - - einem Wendekreis, der weniger als die Länge des Fahrzeugs beträgt, - weder zur Personenbeförderung geeignet noch zur Güterbeförderung auf öffentlichen Straßen verwendbar, - dient zum Ziehen oder Schieben von rollenden Lasten wie Bootsanhänger und andere Pkw- Anhänger bis zu einem Gewicht von maximal 3000 kg auf flachen, harten Untergründen wie z. B. Hafenkais oder in Lagerhäusern usw.; stellt sich somit als "Zugkraftkarren von der auf Bahnhöfen verwendeten Art" dar. "Zugkraftkarren (Elektrokraftkarren), von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, seiner Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"