BTI DEBTI19662/17-1
Description of goods
Zugerichtetes Pelzfell, sog. Lammfell, Foto siehe Anlage, - mit dem Haarkleid gegerbtes und zugerichtetes Fell, - ganzes Fell vom Lamm (laut Antrag), - - weder von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern noch von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, - vorgelegtes Warenmuster in den Abmessungen von bis zu ca. 74 cm x 46 cm. "Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle, keine Ware der Position 4303, ganze Pelzfelle, nicht zusammengesetzt, von Lämmern, andere als in der Unterposition 4302 1975 genannte"