BTI DEBTI21711/22-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um im Wesentlichen mittelbraune, gerissene Tabakblattteile. Die homogene Mischung enthält keine gröberen Rippenstücke, Verunreinigungen oder Staub. Nach dem Untersuchungsergebnis des durchgeführten Rauchtests für Tabak und Tabakwaren (ErlKN Kap. 24 (KN) RZ 01.0 bis 38.0) handelt es sich um einen ohne weitere industrielle Verarbeitung zum Rauchen geeigneten Tabak (insofern kein Tabakabfall). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Anderen verarbeiteten Tabak, Rauchtabak, kein Wasserpfeifentabak, nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger".