BTI DEBTI22383/24-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um reife, getrocknete, ganze (ungeschält) Samen von Pflanzen der Art Sesamum indicum nigrum (Sesam). Die Sesamsamen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren und sind nach den Antragsangaben nicht zur Aussaat bestimmt. Die schwarzen Samen sind in Säcken (Inhalt 25 kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Sesamsamen, nicht zur Aussaat".