BTI DEBTI24109/26-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Kaninchenohren mit Fell, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Einzelfuttermittel für Hunde) bestimmt und in transparenten Beuteln mit Etikett (Inhalt 100 g bzw. 200 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0511 1000 bis 0511 9931 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".