BTI DEBTI2491/26-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten Weidenruten mit einer Dicke von 0,7 cm – 1,2 cm (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Die Matte ist zusammengerollt in einer klarsichtigen Kunststofffolie verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.