BTI DEBTI29575/22-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sogenannte SHIAZO Steine, welche als Tabakersatz für die Verwendung in Shishas bestimmt sind. Die in 40 Geschmacksrichtungen erhältliche Ware besteht aus porösen Steinen von 5 bis 9 mm Körnung als Trägermaterial, die mit einer aromatisierten Flüssigkeit getränkt sind (ohne Nikotin). Diese Steine werden in einer Wasserpfeife verwendet, indem die Steine erhitzt und die Lösung zum Kochen gebracht wird. Der so erzeugte Dampf wird anschließend durch den Konsumenten inhaliert (Inhalation ohne Verbrennung). Die Shisha-Steine sind in einer etikettierten Dose mit Schraubdeckel für den Einzelverkauf verpackt. Derartige Waren sind zolltarifrechtlich als „Erzeugnis zur Inhalation ohne Verbrennung, keinen Tabak, rekonstituierten Tabak oder Nikotin enthaltend, Tabakersatzstoffe enthaltend“ einzureihen.