BTI DEBTI3343/24-1
Description of goods
Elektrokraftkarren, sog. Elektroschlepper, Foto siehe Anlage, - in Form eines selbstfahrenden, von einer zu Fuß gehenden Bedienperson gelenkten, ohne Ladeplattform und Hebevorrichtung versehenen Zugkraftkarrens mit: - - zwei luftbereiften Antriebsrädern mit einem Durchmesser von ca. 400 mm und einer Breite von ca. 150 mm, - - einem Lenkrad mit einem Durchmesser von ca. 150 mm und einer Breite von ca. 50 mm, - - einer Gesamtlänge von ca. 1735 mm, einer Breite von ca. 760 mm und einer maximalen Deichselhöhe von 915 mm, - - einem Gewicht von ca. 300 kg, - - einer Tragfähigkeit von 2500 kg, - - einem von zwei Batterien (2 x 12 V / 70 Ah) gespeisten elektrischen Antriebsmotor, - - einer Höchstgeschwindigkeit im beladenen Zustand von maximal 4 km/h, - - einer Anhängervorrichtung in Form eines Hakensystems, - - einem Wendekreis, der weniger als die Länge des Fahrzeugs beträgt, - weder zur Personenbeförderung geeignet noch zur Güterbeförderung auf öffentlichen Straßen verwendbar, - dient als Flurförderfahrzeug zum Ziehen oder Schieben von rollenden Lasten wie Anhänger und Wohnwagen bis zu einem Gewicht von maximal 2500 kg in z. B. Lagerhäusern; stellt sich somit als Zugkraftkarren von der auf Bahnhöfen verwendeten Art dar. "Zugkraftkarren (Elektrokraftkarren), von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, ihrer Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"