BTI DEBTI35094/25-1
Description of goods
"Einwegrasierer" - Rasierapparat mit einem T-förmigen Kunststoffkörper, zwei nicht auswechselbaren, nicht beweglichen, einschneidigen Klingen aus unedlem Metall (Kohlenstoffstahl) sowie mit einer wiederaufsteckbaren Schutzkappe aus Kunststoff versehen - Länge: etwa 10 cm - zur Entfernung von Körperhaaren - zu je fünf Stück in einem transparenten Kunststoffbeutel mit einem bedruckten Pappeinleger verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen aus unedlem Metall" zur Codenummer 8212 1010 00 0 des Zolltarifs.