BTI DEBTI37046/23-1
Description of goods
Sogenannte "Blende für eine KFZ-Auspuffanlage", aus Stahl: Bei der als "Blende für eine KFZ-Auspuffanlage //Sichtteil" bezeichneten Ware handelt es sich um eine nahezu trapezförmige Aufsteckvorrichtung aus Stahl. Sie wird zusätzlich auf die bereits vorhandene Endrohrblende der Abgasanlage von Personenkraftwagen aufgesteckt und dient lediglich der Verzierung der bereits vorhandenen Endrohrblende. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Somit handelt es sich zolltariflich nicht um ein Teil der Auspuffanlage der Unterposition 8708 9299. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahl" (andere als in Pos. 7301 bis 7325 und andere als in den TARIC-Codes 7326 9098 10 bis 7326 9098 70) zum TARIC-Code 7326 9098 90.