BTI DEBTI38927/24-1
Description of goods
Fußbodenbelag, sog. Badematte, Art.-Nr. 109078, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 100 cm x 60 cm, - aus einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, somit keine Ware der Unterposition (HS) 5702 99, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, - auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbe- lag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"