BTI DEBTI43055/20-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um getrocknete, fein gemahlene Früchte des Kreuzkümmels (Cuminum cyminum). Das Kreuzkümmelpulver ist in einer wiederverschließbaren Verpackung aus Kunststofffolie für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht (Nettogewicht 100 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kreuzkümmelfrüchte, gemahlen".