BTI DEBTI43166/23-1
Description of goods
Sogenannter Cross Pin: Es handelt sich bei der als "Cross Pin" bezeichneten Ware um einen Stab/Stift mit einem Durchmesser von 1,6 mm und einer Länge von 5,6 mm, massiv, zylindrisch, über die gesamte Länge mit gleichbleibendem Querschnitt, an den Enden gefast, aus einer Titan-Aluminium-Vanadium Legierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Titananteil. Der sog. Cross Pin wird in eine sogenannte Swivel Plate (nicht Gegenstand dieses vZTA-Antrags, vgl. DEBTI-43201/23-1) eingesteckt und anschließend implantiert. Durch die kleinere durchgehende Bohrung in der sog. Swivel Plate wird der sog. Cross Pin geschoben. Dieser verbindet die Swivel Plate mit dem Cage (Zwischenwirbelimplantat). Der Cross Pin wird durch Verformung des Loches in der Swivel Plate an seiner Position gehalten. Antragstellerangaben Abbildung siehe Anlage. Da es an einer speziellen Konzeption hinsichtlich der objektiven Beschaffenheitsmerkmale fehlt, ist eine Einreihung in das Kapitel 90, insbesondere in die Unterposition (KN) 9021 3990 als „Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für ein künstliches Körperteil für Menschen (Bandscheibenersatz)“ in Anwendung der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 90 ausgeschlossen. Derartige Erzeugnisse gehören als "Stangen aus Titan" zur Unterposition 8108 9030 der Kombinierten Nomenklatur (KN).