BTI DEBTI4442/26-1
Description of goods
Sog. Atemreglersystem, im Wesentlichen bestehend aus einer membrangesteuerten 1. Stufe (Druckminderer) mit DIN Schraubanschluss zur Reduzierung des Drucks der Druckluft aus der Druckgasflasche auf einen mittleren relativen Druck von ungefähr 9,5 bar, mit zwei Hochdruckanschlüssen als Anschlussmöglichkeit für ein Finimeter, einen Computer-Anschlussschlauch oder einen Sender (sämtlich nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und vier Mitteldruckanschlüssen, durch einen Niederdruckschlauch verbunden mit der 2. Stufe, welche den Mitteldruck auf den jeweils herrschenden Umgebungsdruck reduziert. Siehe Abbildungen in der Anlage. Die 1. STUFE besteht aus einem Messinggehäuse mit einer luftbalancierten Membran und einer Trockenkammer mit Doppelfederanordnung sowie mit zwei gegenüberliegenden, in einem Winkel von 15º angeordneten Hochdruckanschlüssen, zur direkten Befestigung am Ventil der Druckgasflasche (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die luftbalancierte Membran sorgt für einen konstanten und mühelosen Luftstrom, unabhängig von Tiefe, Flaschendruck oder Atemfrequenz. Die 2. STUFE (Atemeinheit) mit Mundstück besteht aus einem Gehäuse aus glasfaserverstärktem Nylon mit einem luftbalancierten Ventil, mit einem einstellbaren Knopf für den Einatemwiderstand, einem Dive/Pre-Dive Hebel und einem Luftduschenknopf als Bedienelemente. Sie befindet sich direkt vor dem Mund und versorgt den Verwender mit Atemgas. Der Atemregler als Atemgerät zur Verwendung mit Sauerstoff- oder Druckluftflaschen dient dazu, den Druck der Druckluft aus der Druckgasflasche auf den Umgebungsdruck zu reduzieren, um atembares Gas (z. B. beim Tauchen) zu liefern. Dazu wird das Atemgas aus der Druckgasflasche (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) durch den Atemregler auf den in der Umgebung herrschenden Druck reduziert. Die Ware, welche mit einer Bedienungsanleitung in einem Pappkarton verpackt ist, wird als "anderer Atmungsapparat als in Position 9019 genannt, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9020 0010 10 bis 9020 0090 91 erfasst" eingereiht.