BTI DEBTI48679/19-2
Description of goods
Beim dem "Ohrhörer" handelt es sich um einen sog. "In-Ear-Kopfhörer", bestehend aus zwei Miniaturlautsprechern mit Ohrpolstern, jeweils in einem Gehäuse und mit einem gemeinsamen Anschlusskabel mit einem 3,5 mm- Klinkenstecker. Der Ohrhörer dient zum Umwandeln elektrischer Tonfrequenzsignale in akustische Signale nach Anschluss an einen Audioausgang verschiedener Geräte. Die Ware ist Bestandteil einer vierteiligen Zusammenstellung mit einem Etui, zwei Controller Caps und einem USB-Kabel in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Eine gemeinsame Einreihung der Erzeugnisse als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf in eine der Positionen kommt nicht in Betracht, da die Bestandteile nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Die Bestandteile sind getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden als "Ohrhörer, nicht für Apparate der drahtgebundenen Fernsprechtechnik, kein Hörer für Schwerhörigengeräte" in den TARIC-Code 8518 3095 90 eingereiht.
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