BTI DEBTI48915/25-1
Description of goods
Bei der als „Kette mit Glasanhänger“ bezeichneten Ware handelt es sich um eine Halskette aus sechs parallel gelegten Spinnstoffgeflechten (Länge ca. 50 cm), die an beiden Enden jeweils in Hülsen mit Öse aus unedlem Metall gefasst sind. Die beiden Ösen sind untereinander mit einem Karabinerhakenverschluss mit Verlängerungskette, je aus unedlem Metall, verbunden. Eingehängt in die parallel gelegten Spinnstoffgeflechte findet sich ein farbiger Anhänger aus eingedrehtem, geschwungenem farbigem Glas (Länge ca. 7 cm, Breite max. ca. 3 cm). Die Ware ist auf einer aufhängbaren und bedruckten Pappkarte aufgemacht. - Angaben laut Antragstellerin und vorgelegtem Warenmuster – Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware sind der Glasanhänger und die metallenen Komponenten gegenüber den Spinnstoffgeflechten insbesondere im Hinblick auf die Zierwirkung und das gesamte Erscheinungsbild charakterbestimmend. Damit liegt keine Spinnstoffware der Position 6307 vor. Innerhalb der Position 7117 bestimmt das Glas des Anhängers gegenüber den metallenen Komponenten insbesondere im Hinblick auf die zierende Wirkung den Charakter der Halskette. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck, nicht aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 7117 90 00 00.