BTI DEBTI54375/18-1
Description of goods
Fußmatte, sog. Fußmatte aus Gummi mit Kokosfasern, Art. 6467600241, Foto siehe Anlage, - halbkreisförmig (konfektioniert); in den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 40 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- gewebt; ohne Flor, -- aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), -- musterbildend sowie im Randbereich mit einem ca. 2,5 cm breiten Streifen aus laut Antrag Kautschuk bedruckt, -- mit einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Kautschuk versehen, -- ohne Hinweise aus Handarbeit, - weder getuftet noch beflockt, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - die Ware weist aufgrund ihrer Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelages auf, - bei der aus Spinnstoff (Kokosfasern) und Kautschuk bestehenden Schauseite ist im Hinblick auf die Verwendung als Fußabtreter der Spinnstoff charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 40. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus Kokosfasern"