BTI DEBTI58758/24-4
Description of goods
Federn - gefärbt, somit weitergehend bearbeitet als in Position 0505 zugelassen - in unterschiedlichen Farben und Größen. Die Federn sind in einem Klarsichtbeutel gemeinsam mit Pfeifenreinigern, Moosgummiplatten und -formen, Pompons, Wackelaugen, Perlen, Holzklammern, einer Neonkordel, Stickern, Klebstoff sowie elastischer Schnur in einem Beutel mit Pappeinlage für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden. Somit liegt weder ein Bastelset der Position 9503 noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor und die Waren sind getrennt einzureihen, vgl. DEBTI 58758/24-1 bis DEBTI 58758/24-3 sowie DEBTI 58758/24-5 bis DEBTI 58758/24-12. Die Waren sind zolltarifrechtlich als "Federn" einzureihen.