BTI DEBTI6403/24-1
Description of goods
Es handelt sich um Gitter mit einer Maschengröße von 100 qcm. Sie bestehen aus feuerverzinkten, glatten Stahldrähten (maximale Querschnittsabmessung: 5 mm bzw. 6 mm), die horizontal und vertikal miteinander verschweißt sind. Die Gitter (sog. Doppelstabmatten) sollen als Zaunabschnitte zur Konstruktion von Umzäunungen von z. B. Anlagen, Gärten oder Gebäuden dienen. Länge x Höhe: etwa 200 x 183 cm - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gitter, aus Stahldraht, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von 100 qcm oder mehr, aus Draht mit einer größten Querschnittsabmessung von 3 mm oder mehr“ zur Unterposition 7314 20 90 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Pos. 7308, da die Erzeugnisse keine Merkmale aufweisen, die eindeutig erkennbar auf einen derartigen Verwendungszweck hindeuten