BTI DEBTI6639/23-1
Description of goods
Es handelt sich bei dem sog. „Blatt“ um ein Erzeugnis aus synthetischem Kunststoff für ein Altsaxophon. Die Ware wird in ein Mundstück (kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung) eingesetzt und bei der Tonerzeugung in Schwingungen versetzt, um so eine stehende Welle zu erzeugen. Durch Betätigung der Klappen an dem Instrument wird die Länge der Welle beeinflusst und so die Tonhöhe maßgebend bestimmt. Das verpackte Erzeugnis ist als erkennbares "Teil für Musikinstrumente der Position 9205" einzureihen.